Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gebäude- und Grundstücksverwaltung Werdau GmbH (GGV) ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.werdau-ggv.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.
Diese Webseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Tastaturbedienbarkeit (WCAG 2.1.1): Nicht alle interaktiven Elemente sind ausschließlich per Tastatur erreichbar. Der „Nach oben“-Button kann beispielsweise nicht mit der Tastatur bedient werden. Zudem wird der Fokus nach dem Laden der Seite nicht direkt auf das Cookie-Banner gesetzt, was die Bedienung für Tastaturnutzer erschwert.
Valider Code (WCAG 4.1.1): Der HTML-Code der Webseite weist Fehler auf (z. B. doppelte IDs), was zu einer unvorhersehbaren Darstellung und Funktion bei der Nutzung mit assistiven Technologien führen kann.
Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (BITV 2.0 § 4): Auf der Startseite fehlen die gesetzlich geforderten Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. August 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer externen Analyse (Drittbewertung) auf Basis der WCAG 2.1 und der BITV 2.0 durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18. August 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir sind für Ihre Hinweise dankbar.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Kontaktmöglichkeiten:
Gebäude- und Grundstücksverwaltungs-GmbH Werdau
Turnhallenstraße 2
08412 Werdau
E-Mail: info@werdau-ggv.de
Telefon: 03761 8904-0
Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese unterstützt Sie im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens.
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage an uns innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, die Durchsetzungsstelle einzuschalten.
Kontakt zur zuständigen Durchsetzungsstelle in Sachsen:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564 10713
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de