SERVICE

 

Rauchmelderpflicht Sachsen

Mieterinformation

Seit dem 01.01.2016 gilt in Sachsen die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Neubauten und umgebauten Wohnungen.

Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, haben wir – die GGV Werdau – Brunata-Metrona beauftragt, sowohl die Rauchwarnmelder in den Wohnräumen zu installieren als auch die Technik zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler, Wasserzähler) zu modernisieren und auszutauschen.

Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Ihr zuständiger Kunden- und Objektbetreuer gerne zur Verfügung (siehe Haustafel).

Hilfe bei Störungen oder Ausfällen von Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder können Leben retten. Sollte es zu einer Störung oder einem Ausfall kommen, erreichen Sie unsere
Rauchwarnmelder-Hotline an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Störungs-Hotline: 0800 000 17 97

Havariedienst

Nutzen Sie die Havarie- und Notrufnummern außerhalb unserer Geschäftszeiten für

  • Schäden an baulichen Anlagen (Dach, Fassade) und
  • Schäden an technischen Anlagen (Wasser-, Abwasser-, Elektroleitung) eines Hauses, die eine unmittelbare Gefährdung der Mieter oder der Gebäudesubstanz darstellen und deren Beseitigung oder provisorische Sicherung umgehend erforderlich sind, wie zum Beispiel:

– Gasgeruch
– Feuer
– Rohrbruch
– Totalausfall der Heizungsanlage oder
– Stromausfall im gesamten Haus

Havarie- und Notrufnummern

  • SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co.KG.: 03762 70440
  • Polizei 110
  • Feuerwehr 112
  • Rettungsdienst 112

Andere Schäden (Reparaturen) sind bitte zu den normalen Geschäftszeiten oder unser Kontaktformular zu melden und werden dann umgehend erledigt.

Bitte denken Sie daran: Anfallende Kosten für ungerechtfertigte Einsätze trägt derjenige, der die Not- oder Havarie-Dienste benachrichtigt hat!

Tipps & Tricks

Wer clever wohnt, spart Geld und hat weniger Ärger. In unserer Rubrik „Tipps & Tricks“ geben Hans & Franz wertvolle (und zugleich auch unterhaltsame) Anregungen rund um die Mietwohnung und das Mietshaus.